11. 08. 2008
...im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, auch bekannt als BGB...
(Kai) Unser Vorstand als Vertretungsorgan im Sinne von §26 Absatz 2 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden. Beide vertreten den Verein allein. Der zweite Vorsitzende ist gegenüber dem Verein verpflichtet, das Vorstandsamt nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder nach Absprache mit diesem auszuüben.
Erster Vorsitzender seit 2004 |
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Zweiter Vorsitzender seit 2006 |
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